Herr Weber fragt an, ob es möglich sei, jährliche Beiträge von den Bürgern für den Straßenneuausbau zu erheben. In einigen Bundesländern bestehe diese Möglichkeit.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es einen Antrag im Landtag von NRW gab, das Kommunalabgabengesetz (KAG) dahingehend zu ändern, dass neben einmaligen auch jährliche Beiträge erhoben werden können. Dieser sei aber nicht beschlossen worden, so dass die Möglichkeit in NRW noch nicht besteht.