Das Verfahren zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/173/1 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Ergänzungsvorlage IX/173/1 und die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. Februar 2015. In dieser Sitzung sei beschlossen worden, neben der Aufhebung der Dachform auch die Festsetzung der Dachneigung aufzuheben. Die geänderte Satzung sei über die o.g. Ergänzungsvorlage vorgelegt worden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob für dieses Vorhaben die Anlieger informiert und befragt werden müssen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich um eine vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB handele, bei der die von der Änderung betroffenen Bürger angeschrieben und angehört werden müssen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: