Das Verfahren zur
6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß § 13
des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr.
IX/173/1 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und
Planzeichnungen, durchgeführt. Dieser Beschluss
ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Ergänzungsvorlage
IX/173/1 und die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses am 18. Februar 2015. In
dieser Sitzung sei beschlossen worden, neben der Aufhebung der Dachform auch
die Festsetzung der Dachneigung aufzuheben. Die geänderte Satzung sei über die
o.g. Ergänzungsvorlage vorgelegt worden.
Fraktionsvorsitzender
Mensing fragt, ob für dieses Vorhaben die Anlieger informiert und befragt
werden müssen.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass es sich um eine vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB
handele, bei der die von der Änderung betroffenen Bürger angeschrieben und
angehört werden müssen.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: