Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl wird insoweit entsprochen, dass für die erforderliche Verlagerung der Waldgruppe ein Investitionszuschuss in Höhe von 6.000,00 € und sowie jährlich wiederkehrend bis 2020 ein Zuschuss zur Abdeckung des Fehlbetrages bei der Finanzierung der Personalkosten in der nachgewiesenen Höhe bis zu 4.000,00 € gewährt wird. Eine Spitzabrechnung des Personalkostenzuschusses sowie ein Nachweis über die entstandenen Sachkosten sind erforderlich.

Eine nachträgliche Abdeckung der im Jahre 2010 entstandenen Investitionskosten in Höhe von 18.973,39 € kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   14 Ja Stimmen

                                                                                  10 Nein Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 11. Februar 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass die WIR-Fraktion gegen die Festsetzung des jährlichen Zuschusses für 5 Jahre sei, da die Genehmigung für die Verlagerung der Waldgruppe nur für drei Jahre erteilt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber schließt sich dieser Ausführung an.

 

Ratsmitglied Rahsing erklärt, dass die CDU-Fraktion diesen Vorschlag gemacht habe, um der Kirchengemeinde Planungssicherheit zu geben.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Schul- und Bildungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: