Sitzung: 05.03.2015 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: IX/163
Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl
wird insoweit entsprochen, dass für die erforderliche Verlagerung der
Waldgruppe ein Investitionszuschuss in Höhe von 6.000,00 € und sowie jährlich
wiederkehrend bis 2020 ein Zuschuss zur Abdeckung des Fehlbetrages bei der
Finanzierung der Personalkosten in der nachgewiesenen Höhe bis zu 4.000,00 €
gewährt wird. Eine Spitzabrechnung des Personalkostenzuschusses sowie ein
Nachweis über die entstandenen Sachkosten sind erforderlich. Eine nachträgliche Abdeckung der im Jahre 2010 entstandenen
Investitionskosten in Höhe von 18.973,39 € kann aus grundsätzlichen
Erwägungen nicht erfolgen. |
Abstimmungsergebnis: 14 Ja Stimmen
10 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 11. Februar 2015.
Fraktionsvorsitzender
Mensing teilt mit, dass die WIR-Fraktion gegen die Festsetzung des jährlichen
Zuschusses für 5 Jahre sei, da die Genehmigung für die Verlagerung der
Waldgruppe nur für drei Jahre erteilt werde.
Fraktionsvorsitzender
Weber schließt sich dieser Ausführung an.
Ratsmitglied
Rahsing erklärt, dass die CDU-Fraktion diesen Vorschlag gemacht habe, um der
Kirchengemeinde Planungssicherheit zu geben.
Der Rat folgt der Empfehlung des Schul- und Bildungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: