Herr Mönsters erklärt, dass er als Anlieger der Schleestraße und Besitzer einer sehr großen landwirtschaftlichen Fläche, zu der es aber nur eine Grundstückszufahrt gebe, weder die Möglichkeit habe einen Teil des Grundstückes zu veräußern, noch einen Neubau an der Schleestraße zu errichten, weil dieser nicht an die Kanalisation angeschlossen werden könne. Er fragt, wie er die nach dem neuen Entwurf der KAG-Satzung Anliegerkosten in Höhe von rd. 30.000 €  für den Straßenneuausbau der Schleestraße finanzieren solle.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er diese Frage nicht an dieser Stelle beantworten wolle und bittet Herrn Mönsters, diese Problematik in einem persönlichen Gespräch zu klären.