Herr Krug verweist auf den seiner Meinung nach ungerechten Faktor der Flächen zur Berechnung der Anliegerkosten, der in der geplanten KAG-Satzung für Bürger im Innen- und Außenbereich stark differiere.

 

Bürgermeister Niehues erklärt ausführlich, dass Anlieger bzw. Landwirte im Außenbereich mit der kompletten an einen Wirtschaftsweg angrenzenden Fläche veranschlagt werden und deshalb für landwirtschaftliche Flächen ein geringerer Faktor zugrunde gelegt werde.