Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Da die Bildung von Rückstellungen in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) gesetzlich geregelt ist, bedarf es hierzu keines ausdrücklichen Ratsbeschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/183.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass der Grund für den Antrag der SPD-Fraktion gewesen sei, dass in der letzten Zeit mehrfach von Bürgern der Verdacht geäußert wurde, dass die Gemeinde Straßen absichtlich nicht repariere, um sie komplett zu erneuern und die Kosten auf die Bürger abzuwälzen. Der Antrag solle deutlich machen, dass weder die Verwaltung noch die Politik absichtlich Straßen verfallen lassen.

 

Bürgermeister Niehues führt aus, dass die Bildung von Rückstellungen gesetzlich geregelt sei. In Bezug auf Straßen sei es so, dass das zuständige Fachamt die Sanierungsnotwendigkeit einer Straße (z.B. die Erneuerung der Fahrbahndecke) feststellen müsse, damit diese als Anlagevermögen erhalten werden kann. Dann werde diese Maßnahme im Haushalt veranschlagt. Das Flicken von Löchern sei eine Unterhaltungsmaßnahme, die nicht gesondert im Haushalt veranschlagt werde.

Wenn eine Straßensanierung im Haushalt veranschlagt, aber nicht durchgeführt wurde, müsse kraft Gesetzes eine Rückstellung gebildet werden, um das Haushaltsjahr zu belasten, für das die Maßnahme eigentlich geplant war.

Insofern sei eine Beschlussfassung dazu durch den Rat nicht erforderlich, da es bereits eine gesetzliche Grundlage gebe.

 

Fachbereichsleiterin Roters weist unter Bezug auf die Ausführungen von Kämmerin Fuchs zur Bewertung des Vermögensgegenstandes „Straße“ und einer evtl. außerplanmäßigen Abschreibung in der vorgelegten Sitzungsvorlage darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion durchaus zur Sensibilisierung innerhalb der Verwaltung geführt habe, da deutlich geworden sei, dass hier fachamtsübergreifend gearbeitet werden müsse.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragt, wie die Straßenbewertung erfolge.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Straßenbewertung im 5-Jahres-Rhythmus erfolgen müsse. Allerdings könne aus Kapazitätsgründen nicht das gesamte Straßenvermögen innerhalb eines Jahres bewertet werden. Daher werde in jedem Jahr ein Fünftel der Straßen bewertet, so dass dann nach 5 Jahren alle Straßen neu bewertet sind.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass es wichtig sei, den Bürgern zu verdeutlichen, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Erhaltung der Straßen nachkomme.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck stellt abschließend fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion durchaus zur Bewusstseinsbildung beigetragen habe.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: