Herr Kramer verweist auf die Sanierung der Straße „Darfelder Markt“ im Jahr 2007 bei der die Beiträge nach der KAG-Satzung nicht wie vorgeschrieben eingenommen wurden und fragt, ob dies rechtmäßig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich bei der Straße „Darfelder Markt“ um die Ortsmitte von Darfeld und eine Haupterschließungsstraße handele, für dessen Sanierung der Rat eine Sondersatzung beschlossen habe. Zudem habe sich die Erneuerung nur auf die Gehwege und nicht auf die komplette Straße bezogen. Der Unterbau der Straße sei noch in Ordnung gewesen, so dass lediglich eine neue Straßendecke erforderlich war. Dies sei aber keine KAG-Maßnahme gewesen.