Beschluss: geändert beschlossen

1. Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/097/2 als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

Abstimmungsergebnis:                       5 Ja Stimmen

                                                           2  Nein Stimmen

                                                           2  Enthaltungen    

 


2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verzeichnis der innerörtlichen Straßen und Wege mit Kennzeichnung der jeweiligen Straßenart zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben, das anschließend vom Rat im Zuge einer Änderungssatzung beschlossen und der Satzung als Anlage beigefügt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/097/2.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verweist auf den zweiten Absatz auf der Seite 3 der Sitzungsvorlage. Die Reduzierung der Tiefenbegrenzung von 50 m auf 40 m sowie die Eckgrundstücksregelun habe unmittelbare Auswirkungen auf die für 2015 vorgesehene Ausbaumaßnahme Schleestraße im Ortsteil Holtwick, da die ausfallenden Beitragsanteile auf die übrigen Beitragspflichtigen umgelegt werden. Er fragt, ob die Anlieger über diese mögliche Änderung informiert seien.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass es sich hier um einen Entwurf handele, bei dem auch darauf hingewiesen werde, welche Vor- oder Nachteile entstehen können. Letztlich entscheide der Rat über die tatsächliche Umsetzung. Sie sei davon ausgegangen, dass dies der Wunsch der Politik sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass in der vorangegangen Diskussion viele Varianten und Bedenken der Bürger bedacht und beraten wurden. Hier seien konkret die Anlieger der Schleestraße betroffen und er fragt erneut, ob seitens der Anlieger möglicherweise eine Rückmeldung gekommen sei, die der Politik nicht bekannt sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Rechtsprechung die Reduzierung von 50 m auf 40 m empfehle. Dies sei auch bei der Kanalanschlussbeitragssatzung so umgesetzt worden. Alle Anlieger der Schleestraße  hätten bereits eine Mitteilung über den voraussichtlichen Beitrag für den Straßenausbau erhalten. Die Änderung der Tiefenbegrenzung werde keine gravierenden Auswirkungen habe, da davon nur ein Grundstück betroffen sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters ergänzt, dass Frau Musholt eine Erhöhung des Beitrages von 0,20 €/qm errechnet habe. Das führe zu keiner gravierenden Änderung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber moniert, dass zu dem vorgelegten Entwurf der Beitragssatzung keine Beispielrechnungen vorgelegt wurden. Er könne schwer nachvollziehen, welche Auswirkungen die unter § 7 Abs. 2 genannten Faktoren auf die Beitragshöhe haben. Ferner fragt er, warum die anrechenbare Breite der Wirtschaftswege auf 3 m begrenzt werde. Dies sei angesichts der immer breiter werdenden Landmaschinen unlogisch.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass es im § 7 Abs. 2 nicht um eine Erhöhung sondern um Nutzungsfaktoren für unterschiedlich genutzte Grundstücke gehe.

 

Auf erneute Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber erklärt Bürgermeister Niehues, dass die Faktorregelung dazu führe, dass z.B. bei einem 2 ha großen Grundstück, für das der Faktor 0,5 gelte, nur die Grundstücksfläche von 1 ha für die Berechnung zugrunde gelegt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber hält die Regelung mit den Nutzungsfaktoren für ungerecht, weil diese z.B. für Waldbesitzer einen Faktor von 0,01 vorsehe, der viel zu niedrig sei. Zudem würden im Innenbereich maximale Beiträge von den Anliegern gefordert, was er für den Außenbereich nicht sehe. Ihm fehle hier die Gleichbehandlung.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass die Nutzungsfaktoren die unterschiedliche Nutzung von Grundstücksflächen und damit auch der angrenzenden Wirtschaftswege berücksichtigen. Ein Waldbesitzer nutze den Weg zu seinem Waldstück viel weniger als der Landwirt den Weg zu seinem Acker. Zudem gebe es im Außenbereich keine Tiefenbegrenzung der Grundstücke. Hier werde für die Beitragsberechnung die gesamte Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Die Gleichbehandlung mit dem Innenbereich werde dadurch erreicht, dass alle Anliegerwirtschaftswege mit dem gleichen Beitragssatz von 80 % veranlagt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fordert erneut zu einer Beispielrechnung auf, da er das so nicht nachvollziehen könne und fragt zudem, wo die 80 % für die Wirtschaftswege in der Satzung festgeschrieben seien.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Anlieger sich an einem Wegeneuausbau für 1 km Anliegerwirtschaftsweg, der 100.000 € koste, mit 80.000 € beteiligen müssen. Geregelt sei dies im § 4 Absatz 5 der Satzung. Die Gerechtigkeit für Anlieger im Außenbereich entstehe durch die Nutzungsfaktoren, die für unterschiedlich genutzte Grundstücke am gleichen Wegestück zum Tragen kommen. So könne es sein, dass der Waldbesitzer an der einen Seite des Wirtschaftsweges vielleicht nur 10.000 € zahlen müsse, der Ackerbauer auf der anderen Wegseite dann die restlichen 70.000 €. Zusammen würden alle Anlieger bei einem Beitragssatz von 80 % dann 80.000 € zahlen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt weiter nach einer redaktionellen Erklärung des Begriffes „Hauptverbindungsweg“.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt fest, dass man alles in Zweifel ziehen könne, wenn man das wolle. Festzuhalten bleibe doch, dass grundsätzlich ein Beitragssatz von 80 % sowohl für Anlieger des Innen- als auch des Außenbereichs gelte, der unter den Anliegern aufgeteilt werde. Damit habe man der mehrheitlichen Meinung Folge geleistet, dass eine Gerechtigkeit zwischen Innen- und Außenbereich geschaffen werden müsse.

Möglich sei auch noch die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes, der dazu führen würde, dass der Bereich Wirtschaftswege wieder aus der Beitragssatzung herausfallen würde. Es sei ihm wichtig, das noch einmal deutlich zu machen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kommt noch einmal auf seine zu Beginn der Beratung gestellte Frage bezüglich der anzurechnenden Breite der Wirtschaftswege zurück. Immer wieder sei moniert worden, dass die Bankette der Wirtschaftswege von den großen Landmaschinen kaputt gefahren werden. Da verstehe er nicht, warum eine anzurechnende Breite von 3 m zugrunde gelegt werde. Das reiche seiner Meinung nach nicht aus.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass es sich bei den 3 m um einen Standardwert handele. Wenn es gewünscht werde, könne man sich auch über eine Änderung auf z.B. 4 m verständigen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber schlägt vor, überhaupt keine Breite festzulegen. Er halte das für eine unnötige „Fußangel“ falls man sich einmal entscheide, einen breiteren Wirtschaftsweg zu bauen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf entgegnet, dass in der Satzung eine Berechnungsgrundlage festgelegt werden müsse, die man auch bei einem Kostenvoranschlag im Falle einer Erneuerung zugrunde legen könne.

 

Fachbereichsleiterin Roters weist darauf hin, dass man sich mit dem Satzungsentwurf an der bereits rechtlich geprüften Satzung der Stadt Coesfeld orientiert habe. Ein Standardwert, an dem sich die Beitragspflichtigen orientieren können, sei wichtig.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass eine Berechnung doch ohnehin nur anhand der tatsächlichen Breite erfolgen könne.

 

Fachbereichsleiterin Roters weist erneut darauf hin, dass letztlich der Rat über die Satzung und ihren Inhalt entscheide.

 

Ausschussmitglied Rahsing bittet darum, sich nun dem Innenbereich zuzuwenden. Er teilt mit, dass innerhalb der CDU-Fraktion trotz ausführlicher Diskussion kein einheitliches Meinungsbild herrsche. Er persönlich werde dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

 

Auf Bitten des Ausschussmitgliedes Wigger wird anhand der Wirtschaftswegekarte von Holtwick aufgezeigt, welche an einen Wirtschaftsweg angrenzenden Flächen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

 

Fachbereichsleiterin Roters ergänzt dazu, dass die Beitragsregelung für Wirtschaftswege über die KAG-Satzung möglicherweise zu Ungerechtigkeiten bei den Landwirten führen könne. Daher habe man die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes angeregt, der möglicherweise eine bessere Lösung sein könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber sieht eine mögliche Ungerechtigkeit auch weiterhin für Anlieger des Innenbereichs. Er moniert weiterhin die in der Satzung formulierte anzurechnende Breite von 3 m für Wirtschaftswege. Das passe doch auch nicht auf den Strecken mit Schulbusverkehr.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion ebenfalls lange beraten und diskutiert habe. Die SPD-Fraktion werde dem Verwaltungsvorschlag für die Zukunft zustimmen. Allerdings sehe man eine besondere Situation für die Anlieger der Schleestraße in Holtwick. Diese Straße wäre bereits lange ausgebaut, wenn die Gemeinde Rosendahl nicht in die Haushaltssicherung geraten wäre. Er stellt daher den Antrag, für die Anlieger der Schleestraße eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu treffen, die einen niedrigeren Beitragssatz für den Straßenausbau beinhalte.

Zudem regt er ein Wiedervorlagemanagement innerhalb der Verwaltung an, das eine zeitnahe Anpassung von Satzungen ermögliche.

Ferner schlägt er vor, den 2. Punkt des Beschlussvorschlages dahingehend zu ergänzen, dass eine regelmäßige Anpassung der Zuordnung der Straßenart erfolgen solle.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass letzteres laut dem Punkt IV „Erstellung eines Verzeichnisses der innerörtlichen gemeindlichen Straßen“ auf Seite 3 der Sitzungsvorlage bereits mittelfristig vorgesehen sei. Wenn gewünscht, könne dieses aber in den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages eingefügt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fasst zusammen, dass bisher nie alle Straßen und Wege auf das Genaueste ausgemessen wurden und er davon ausgehe, dass die Satzung pauschale Werte vorgebe. Sollte ein Wirtschaftswegeverband gegründet werden, müsste dieser auch die Straßenunterhaltung regeln.

Der Fraktionskollege Rahsing habe deutlich gemacht, dass es innerhalb der CDU-Fraktion keine einheitliche Meinung bezüglich der Anliegeranteile gebe. Er wolle an dieser Stelle aber noch einmal deutlich machen, dass es dabei um Differenzen von bis zu 10 % gehe. Der niedrigste gewünschte Anliegerbeitrag habe bei 70 % gelegen, ein Teil der Fraktion habe für 75 % plädiert, ein weiterer Teil werde dem Verwaltungsvorschlag in Höhe von 80 % zustimmen.

Ein Problem habe er mit dem Antrag von Ausschussmitglied Kreutzfeldt bezüglich einer Sonderregelung für die Anlieger der Schleestraße. Diese sei bereits als Haupterschließungsstraße erfasst. Er sehe hier noch Beratungsbedarf.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass es eine Satzung gebe, die anzuwenden sei. So wie er Herrn Kreutzfeldt verstehe, wünsche dieser, dass die Satzung für die Anlieger der Schleestraße nicht angewendet werde. Das halte er für ganz übel.

Seitens der Bürger sei auch die vom Rat beschlossene Sondersatzung für den Ausbau der Straße „Darfelder Markt“ schon sehr kritisiert worden. Man könne nicht für alle Situationen Sonderregelungen schaffen. Den Anliegern der Schleestraße sei im Vorfeld doch immer wieder signalisiert worden, dass eine Satzungsänderung aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Rosendahl notwendig sei. Wenn hier nun eine Sonderregelung gelten solle, müsse auch über die entsprechende Gegenfinanzierung diskutiert werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die von der SPD-Fraktion beantragte öffentlich-rechtliche Vereinbarung nur über „Ablöseverträge“ mit allen Anliegern zu regeln wäre, für deren Abschluss dann eine Sondersatzung für die Schleestraße durch den Rat der Gemeinde Rosendahl beschlossen werden müsste, da die Beitragshöhe nicht frei verhandelbar sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass auch er eine Sondersatzung für die Schleestraße nicht für zielführend halte. Der „Knoten müsse einmal durchgeschlagen werden“, indem eine neue Beitragssatzung beschlossen werde. Er weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die unterschiedlichen Meinungen in der CDU-Fraktion deutlich machen, dass es keinen Fraktionszwang gebe. Das Abstimmungsergebnis sei also noch offen. Er weist allerdings darauf hin, dass je nach Ergebnis der Abstimmung mögliche Nachlässe gegenüber dem Verwaltungsvorschlag über eine Steueranhebung gegenfinanziert werden müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass alle, die gegen den Beitragssatz von 80 % seien, auch einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung machen sollten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlägt vor, in der Folge über die verschiedenen Vorschläge und Anträge abzustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt zunächst über den weitestgehenden Antrag des Ausschussmitgliedes Kreutzfeldt, eine Sondersatzung für die Anlieger der Schleestraße zu beschließen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   1 Ja Stimme

                                                                                 8 Nein Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Da der Fraktionsvorsitzende Weber darauf besteht, die anrechenbare Breite der Wirtschaftswege von 3 m auf 4 m zu erhöhen, lässt Ausschussvorsitzender Lembeck auch über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                  1 Ja Stimme

                                                                                 8 Nein Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärt, dass er gegen den höchstmöglichen Beitragssatz sei, weil die Gemeinde Rosendahl auch im Bereich der Grundsteuer schon ganz oben sei. Das führe zu einer schlechten Außenwirkung der Gemeinde für Personen, die evtl. nach Rosendahl ziehen wollten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kann diese Bedenken nicht teilen. In anderen Kommunen gebe es ebenfalls Beitragssatzungen mit diesem Prozentsatz. Das Problem liege seiner Ansicht nach darin, dass zum ersten Mal überhaupt eine Regelung für den Außenbereich geschaffen werde.

 

Bürgermeister Niehues gibt zu bedenken, dass man bei der Beitragshöhe nicht nur die Prozentzahl sehen dürfe sondern den tatsächlich zu zahlenden Betrag. Für die Von-Eichendorff-Straße und die Landskroner Straße seien bei einem Beitragssatz von 80 % tatsächlich zu zahlende Beiträge von ca. 7 €/qm zu erwarten. Dies sei im Verhältnis zu Neubaugrundstücken, für die Erschließungsbeiträge von ca. 30 €/qm im Kaufpreis von 99 €/qm enthalten seien, sehr niedrig und für die Anlieger vertretbar. Die Gemeinde Rosendahl könne es sich aufgrund ihrer finanziellen Situation auch nicht leisten, auf 10 % des möglichen Beitragssatzes von 80 % zu verzichten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellt fest, dass auch in anderen Kommunen der höchste Beitragssatz gefordert werde. Nur die Vorgehensweise der Verwaltung habe zu den aktuellen Problemen geführt. Wenn man die Beitragssatzung zu einem Zeitpunkt angepasst hätte, als keine Erneuerungsmaßnahme anstand, wäre es sicher nicht zu einem solchen Widerstand der Anlieger gekommen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck entgegnet, dass er diese Einschätzung so nicht stehen lassen könne. Die Beratung und Beschlussfassung über eine Satzungsänderung liege im Verantwortungsbereich des Ausschusses und des Rates. Herr Kreutzfeldt zeige hier mit dem Finger auf die Verwaltung, obwohl der Ausschuss sich „diesen Schuh selbst anziehen“ müsse. Zudem sei die Änderung der Beitragssatzung auf die Höchstsätze in anderen Kommunen von den Bürgern nicht bemerkt worden, weil dort keine aktuellen Maßnahmen anstanden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass die Mehrheit des Rates die Beschlussfassung über einen bereits vorgelegten Satzungsentwurf zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt habe, da gewünscht wurde, den Außenbereich mit in die Satzung aufzunehmen. Die Erstellung des Wegekatasters habe dabei zu einer erheblichen Verzögerung geführt. Er bittet, auch dies zu bedenken.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellt sodann den Antrag, im Folgenden über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                    8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Enthaltung

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erklärt, dass entsprechend dem Vorschlag von Ausschussmitglied Kreutzfeldt und der Erläuterung in der Sitzungsvorlage, im zweiten Punkt des Beschlussvorschlages noch eine Formulierung bezüglich der regelmäßigen Fortschreibung der Kennzeichnung der Straßenart eingefügt werde

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende geänderte Beschlussempfehlungen für den Rat: