Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Ausbaumaßnahme Von-Eichendorff-Straße/Landskroner Straße in Osterwick ist für das Jahr 2017 in der Planung. Bis zum endgültigen Beginn der Maßnahme werden die notwendigen Ausbesserungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ständig durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/169/1 und die zuvor durchgeführte Ortsbesichtigung. 

 

Fraktionsvorsitzender Weber ist der Ansicht, dass es einen Beschluss gibt, wonach 2 Jahre vor Baubeginn mit den Anliegern über geplante Ausbaumaßnahmen von Straßen diskutiert werden müsse. Wenn der Ausbau der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße für 2017 geplant sei, müsse demnach schon in diesem Jahr schon begonnen werden, mit den Anliegern über den Ausbau zu sprechen. Möglicherweise könnten die Anlieger sich auch darüber verständigen, den Ausbau noch weiter nach hinten zu schieben, um so mehr für die anfallenden Beitragszahlungen ansparen zu können.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es einen solchen Beschluss, wie von Herrn Weber angeführt, nicht gebe. Es sei allerdings richtig, dass verwaltungsseitig zugesagt wurde, die betroffenen Anlieger einer Ausbau- bzw. Neubaumaßnahme einer Straße möglichst ein Jahr vorher zu informieren.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt daraufhin den Antrag, einen Beschluss zu fassen, wonach Anlieger 2 Jahre im Voraus über Ausbau- und Neubaumaßnahmen von Straßen zu informieren seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er nicht die Fixierung einer Frist sondern die grundsätzliche Kommunikation mit den Anliegern für wichtig halte.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass er über den Antrag von Herrn Weber heute nicht diskutieren wolle, da er überraschend komme und erst in der Fraktion beraten werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bejaht die Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Lembeck, ob er seinen Antrag aufrechterhalte.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann über den Antrag abstimmen, Anlieger grundsätzlich 2 Jahre im Voraus über geplante Ausbau- und Neubaumaßnahmen von Straßen zu informieren. 

 

Abstimmungsergebnis:                 1 Ja Stimme

                                                                               8 Nein Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt. 

 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: