Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 23. April 2015 erneut zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung genommen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/190.

 

Bürgermeister Niehues zeigt über den Beamer den ursprünglichen Planentwurf der Architekten Hidding & Schwanekamp für eine Bebauung an der Straße „Lengers Kämpchen“ im Ortsteil Osterwick, die eine Firsthöhe von 12 m und eine Gewerbeeinheit vorsah. Bei einem Gespräch mit den beiden Planern in seinem Büro sei verwaltungsseitig deutlich gemacht worden, dass das Volumen des geplanten Objektes nicht in die Umgebung passe. Zudem sei die geplante Anordnung der Stellplätze quer zur Straße zu gefährlich für vorbeigehende Schulkinder, die von PKW-Fahrern beim Rückwärtsfahren vom Stellplatz übersehen werden könnten. Anhand eines Katasterplanes von der Straße „Lengers Kämpchen“ erläutert Bürgermeister Niehues eingehend, warum der Gehweg nicht – wie von Herrn Hidding in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.02.2015 vorgeschlagen wurde – auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden könne. Dieses sei den Herren Hidding und Schwanekamp in dem Gespräch im Rathaus ebenso erläutert worden.

Die Planer hätten sodann einen geänderten Entwurf vorgelegt, der anstelle der Gewerbeeinheit nur noch 12 Wohneinheiten vorsehe, hinsichtlich des geplanten Gebäudevolumens und der Anordnung der 17 Stellplätze aber unverändert sei.

Dieser geänderte Entwurf sei der Sitzungsvorlage beigefügt worden.

Am heutigen Sitzungstage sei ein dritter Entwurf mit einer Auflockerung des Baukörpers und verringerter Firsthöhe aber unveränderter Anordnung der Stellplätze eingegangen. Er stellt auch diesen Entwurf vor, der der Niederschrift als Anlage II beigefügt ist.

Anschließend zeigt er einen von ihm selbst erstellten Entwurf, der die Stellplätze parallel zur Straße anordnet (Anlage III). Dies sei eine Möglichkeit zur Umsetzung des Vorhabens. Die Änderung der Stellplatzplanung könne aber nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit entsprechenden Festsetzungen durchgesetzt werden, den er daher für die Schulwegsicherung als unverzichtbar ansehe.

Zudem könnten die umliegenden Anlieger nur auf diese Weise rechtmäßig an der Planung beteiligt werden. Er verweist auf die Anfragen von Frau Hohmann und Herrn Klapper zu Beginn der Sitzung. Diese könnten sich dann im Rahmen der Anliegerbeteiligung äußern und ihre Interessen vertreten.

Vom zeitlichen Ablauf wäre es möglich, nach den Sommerferien den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen, womit dann Planungsrecht vorliege.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob der Kreis Coesfeld den aktuell vorliegenden Bauantrag der Planer Hidding & Schwanekamp genehmigen werde.

 

Produktverantwortliche Brodkorb teilt mit, dass der Kreis Coesfeld sich dazu nicht äußere, bevor die Gemeinde Rosendahl eine Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen abgegeben habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt weiter, ob die Anlieger im Rahmen dieses Antrages auch befragt werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Befragung der Anlieger ohne Planverfahren keine rechtliche Bedeutung habe. Wenn der Rat das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteile, hätten die Anlieger nur noch die Möglichkeit gegen die vom Kreis erteilte Baugenehmigung zu klagen.

 

Produktverantwortliche Brodkorb weist darauf hin, dass man auch überlegen müsse, ob das geplante Bauvorhaben in die Umgebung passe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass das Land NRW doch klare Vorgaben zur Innenverdichtung gegeben habe. Dies sei unter Umständen auch über eine entsprechende Höhe von Gebäuden zu erreichen. Er sehe daher keine Notwendigkeit, das geplante Vorhaben dahingehend einzuschränken.

 

Bürgermeister Niehues zeigt daraufhin als Beispiel für eine eineinhalbgeschossige Bebauung Fotos eines aktuell fertig gestellten Gebäudes aus der Stadt Gescher, das mit dem geplanten Bauvorhaben vergleichbar, aber deutlich kleiner sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kommentiert dies als „grottenschlechtes“ Beispiel, das bauphysikalisch völlig unausgegoren sei. Er wisse nicht, wo das Problem mit dem vorgelegten Entwurf von Hidding & Schwanekamp bestehe.

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass es in der Umgebung der geplanten Bebauung auch Einfamilienhäuser gebe und man allen Anliegern die Möglichkeit geben müsse, sich zu äußern. Mit der Schaffung von Planungsrecht gebe man allen Bürgern das gleiche Recht. Herr Weber müsse akzeptieren, dass ein Bebauungsplan hier unverzichtbar sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass er sich den zuletzt vorgestellten Entwurf mit einem Pultdach vorstellen könne. Er bezweifle jedoch, dass sich PKW-Fahrer später an die vorgeschriebene Nutzung der Parkflächen halten und weist in diesem Zusammenhang auf die Parkplatzsituation an einer Bebauung in der Kirchstraße im Ortsteil Holtwick hin. Auch dort parke kein Fahrzeug in der vorgeschriebenen Weise.  Er bittet darum, dies einmal zu überprüfen. 

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass es dort keinen Bebauungsplan gebe, so dass die Gemeinde grundsätzlich keine Handhabe habe, um die Nutzung der Stellplätze zu prüfen. Evtl. könne man mit dem Anlegen einer Hecke, die Autofahrer dazu bringen, in der vorgesehen Weise zu parken.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, wie sich die Fristen für das gemeindliche Einvernehmen durch die Vorlage eines erneuten Planentwurfes verschoben haben.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass der geänderte Grundrissplan am 6. März 2015 bei der Gemeinde Rosendahl eingegangen sei und die Gemeinde bis zum 6. Mai 2015 Zeit für eine Stellungnahme habe. Für den ersten eingereichten Planentwurf wäre diese Frist am 6. April 2015 abgelaufen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er hinsichtlich der Stellplätze dem Bürgermeister zustimme, aber sicher alle froh seien, wenn die freie Fläche an der Straße „Lengers Kämpchen“ sinnvoll genutzt werde. Das Planungsbüro habe seine Entwürfe schon erheblich geändert. Mit einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes am heutigen Tage und dem Beschluss einer Veränderungssperre schaffe man Fakten, die den Bemühungen des Architekturbüros zuwider laufen würden. Er schlägt daher vor, dem Architekturbüro erneut die Gelegenheit zu geben, ihre Planung entsprechend den heute vorgetragenen Wünschen zu ändern.

Er schlägt weiter vor, heute keinen Beschluss zu fassen und das Thema in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt  über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: