Das Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Eichenkamp II“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das
dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/170/1 beigefügten Planentwurf zu entnehmen
ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB werden durchgeführt. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-,Bau- und Umweltausschusses am 18. Februar 2015 und die dazu heute vorgelegte Ergänzungsvorlage IX/170/1.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: