Das Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp II“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/170/1 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-,Bau- und Umweltausschusses am 18. Februar 2015 und die dazu heute vorgelegte Ergänzungsvorlage IX/170/1.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: