Herr Kramer weist darauf hin, dass die sogenannte „Eckgrundstücksregelung“ nicht vom Städte- und Gemeindebund gefordert werde. Zudem gelte diese nicht für die Außenbereichsgrundstücke. Er fragt, wieso die Gemeinde Rosendahl sich an der Satzung der Stadt Coesfeld orientiere, diese widerspreche der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass sich die Eckgrundstücksregelung im aktuellen Satzungsentwurf auf alle Straßen und Wege im Innen- und Außenbereich beziehe. Die Stadt Coesfeld habe sich beim Erstellen ihrer Satzung für den Innenbereich vom Städte- und Gemeindebund und für den Bereich der Wirtschaftswege von Herrn Dr. Grünewald beraten lassen. Der Entwurf der neuen KAG-Satzung fuße im Bereich der Wirtschaftswege also nicht auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.