Frau Zabach bittet um nochmalige Erläuterung, welche Beitragsregelung beim Straßenneuausbau für Eckgrundstücke der Von-Eichendorff-Straße und der Landskroner Straße im Ortsteil Osterwick gelte.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Landskroner Straße als eine der Von-Eichendorff-Straße untergeordnete Stichstraße gelte. Daher würden diese Straßen als eine Abrechnungseinheit angesehen. Das bedeute, dass für Eckgrundstücke der Landskroner Straße keine doppelten Beiträge fällig würden.