Herr Pallasch fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass das Straßenvermögen der Gemeinde Rosendahl alle fünf Jahre bewertet werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung des Straßenvermögens bestehe. Da nicht alle Straßen in einem Jahr bewertet werden können, werde jeweils ein Fünftel des Straßenvermögens in einem Jahr bewertet. Falls dabei festgestellt werde, dass der tatsächliche Wert einer Straße niedriger ist als der Buchwert, sei eine Sonderabschreibung in Höhe der festgestellten Differenz erforderlich.