Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7, Enthaltungen: 1

1. Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/097/2 als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

Abstimmungsergebnis:                14 Ja Stimmen

                                                                                 7 Nein Stimmen

                                                                                 1 Enthaltung

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verzeichnis der innerörtlichen Straßen und Wege mit Kennzeichnung der jeweiligen Straßenart zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben, das anschließend vom Rat im Zuge einer Änderungssatzung beschlossen und der Satzung als Anlage beigefügt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. März 2015.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verweist auf die zu Beginn der Sitzung von Frau Ingrid  Everding gestellte Frage, ob die von den Bürgern eingereichte Unterschriftensammlung gegen die Erhöhung der KAG-Beiträge bei der Entscheidung des Ausschusses berücksichtigt werde. Die CDU-Fraktion habe die Unterschriftensammlung der Bürger sehr ernst genommen. Genauso gebe es aber auch andere Bürger, die nicht bereit seien, die Kosten für eine Straßenerneuerung in Form einer Steuererhöhung mitzutragen. Die CDU-Fraktion habe sich dazu ausführlich beraten und er betone, dass man anhand des unterschiedlichen Abstimmungsergebnisses sehen werde, dass es keinen Fraktionszwang gebe. Dennoch werde mehrheitlich für die Erhebung des Höchstsatzes bei den Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen gestimmt werden, auch wenn die Entscheidung dafür nicht einfach gewesen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass er bei der Verabschiedung der Satzung nach wie vor ein „flaues Gefühl“ habe, was die Regelung für die Wirtschaftswege betreffe. Sein Anliegen sei immer gewesen, den Außenbereich und den Innenbereich in Bezug auf die Beitragszahlungen gleich zu behandeln. Das sei zwar noch nicht so, aber dennoch seien sein Fraktionskollege und er der Meinung, dass eine Satzung endlich auf den Weg gebracht werden müsse und würden daher heute der Neufassung der Satzung zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass es Pflicht der Gemeinde sei, Erschließungsbeiträge für Baugrundstücke zu erheben. Dies werde durch das Kommunalabgabengesetz vorgegeben. Die SPD-Fraktion halte vom Grundsatz her die vorgeschlagenen Beitragssätze für vertretbar und werde dem Beschlussvorschlag für die neue Satzung zustimmen. Er könne verstehen, dass die Anlieger, die unmittelbar davon betroffen sind, verärgert seien, aber ansonsten müsse man alle Bürger in Form von Steuererhöhungen damit belasten.

Allerdings sei die SPD-Fraktion der Ansicht, dass für die Schleestraße im Ortsteil Holtwick eine Sonderregelung gefunden werden müsse.

 

Ratsmitglied Schubert erklärt für die WIR-Fraktion, dass sie der Erhebung des Höchstbeitrages für den Innenbereich zustimmen könne, dies aber ebenso für den Außenbereich fordere. Aufgrund der noch nicht endgültig erfolgten Kategorisierung der Wirtschaftswege stellt er den Antrag, eine Beschlussfassung noch einmal zu verschieben und dann später eine gemeinsame Satzung zu verabschieden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber rät dringend davon ab, eine Beschlussfassung zu verschieben. Die Bürger müssten endlich Klarheit bekommen. Er plädiere dafür, heute die Satzung wie vorgeschlagen zu verabschieden. Spätere Anpassungen seien über eine Satzungsänderung jederzeit möglich.

Um ein Horrorszenario mit großen Beitragszahlungen zu vermeiden, schlage er vor, darüber nachzudenken, dass zukünftig von den Bürgern jährlich ein bestimmter Betrag für Straßenbaumaßnahmen an die Gemeinde gezahlt werde. Das würde bei konkreten Baumaßnahmen zu größerer Gerechtigkeit führen und es für die Bürger erträglicher machen.

 

Ratsmitglied Wigger schließt sich den Ausführungen von Ratsmitglied Schubert an. Er sei der Ansicht, dass für die Wirtschaftswege noch keine vernünftige Lösung gefunden sei und man darüber noch einmal beraten müsse. Er wolle keine Satzung verabschieden, die noch nicht ausgereift sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters verweist auf die zuvor gestellte Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber zu einer Modellrechnung. Ihr sei nicht klar gewesen, dass der Niederschrift zur letzten Sitzung eine Modellrechnung beigefügt werden sollte. Diese Modellrechnung werde sie nun anhand einer Präsentation erläutern und habe soeben für alle Ausschussmitglieder noch eine Papierversion (Anlage I) erstellt und verteilt, weil die Zahlen an der Leinwand schwer zu lesen seien. Sie erläutert im Folgenden anhand eines fiktiven Beispiels die verschiedenen Varianten der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf die Grundstücke.

 

In der sich anschließenden Diskussion über die unterschiedlichen Berechnungsfaktoren, in der die Ausschussmitglieder auch Kritik daran üben, dass die Satzung an die Coesfelder Beitragssatzung angelehnt sei, erklärt Fachbereichsleiterin Roters, dass man sich mit einer KAG-Satzung für den Außenbereich auf „unerforschtes Terrain“ begebe, da man nicht über ausreichend Erfahrung für eine rechtssichere Satzung in diesem Bereich verfüge. Die Berechnungsfaktoren seien nicht, wie angenommen, völlig willkürlich, da man davon ausgehen könne, dass im Außenbereich erheblich weniger Verkehr sei als im Innenbereich. Die Kategorisierung der Wege im Satzungsentwurf in drei Kategorien sei in Analogie zu den fünf Kategorien des Wirtschaftswegekonzeptes erfolgt, wie sie schon in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19.03.2015 erläutert habe.

Ratsmitglied Schubert erklärt, dass man sowohl über die Berechnungsfaktoren für Anliegergrundstücke als auch über die Einstufung der Wirtschaftswege gemeinsam hätte beraten müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht davon aus, dass die Satzung für den Innenbereich auf jeden Fall mehrheitlich beschlossen werde. Im Außenbereich gebe es sicher noch Verbesserungsmöglichkeiten, aber dennoch solle man heute „den Knoten durchschlagen“. Es bleibe den Landwirten überlassen, einen Wirtschaftswegeverband zu gründen, mit dem der Satzungsbeschluss „wieder ausgehebelt“ werde. Er plädiere auf jeden Fall dafür, heute einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass er auf jeden Fall eine Sonderregelung für die Schleestraße in Holtwick fordere. Vielleicht könne die CDU-Fraktion „über ihren Schatten springen“ und eine solche Sonderregelung unterstützen. Er stelle außerdem den Antrag, über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er das ohnehin vorhabe, so dass über den Antrag von Ratsmitglied Kreutzfeldt nicht entschieden werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er die von Ratsmitglied Kreutzfeldt vorgeschlagene Sonderregelung für die Schleestraße nicht gutheißen könne. Die Anlieger der Schleestraße seien seit vielen Jahren darüber informiert, dass ein endgültiger Ausbau der Straße noch nicht erfolgt sei und irgendwann anstehe und zudem eine Satzungsänderung erfolgen müsse. Daraus, dass der Rat vor Jahren mehrheitlich keinen Ausbaubeschluss gefasst habe, könne man nicht ableiten, dass es für die Schleestraße eine Sonderregelung geben müsse.

Ferner moniert er die Festlegung des Faktors 0,01 für Waldgrundstücke als viel zu niedrig und die in der Satzung festgelegte Breite von 3 m für Wirtschaftswege als zu schmal, da die Fahrzeuge breiter und schwerer geworden seien. Dennoch sei auch er der Meinung, dass nach der seit 2012 andauernden Diskussion über eine Satzungsänderung nun endlich eine Entscheidung getroffen werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass es in den vergangenen Jahren durchaus Sonderregelungen bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gegeben habe. Fachbereichsleiterin Roters habe darauf hingewiesen, dass es durchaus gewisse Rechtsunsicherheiten bei der Neufassung der Satzung gegeben habe. Also könne mann doch über eine Sonderregelung in der Schleestraße nachdenken. Grundsätzlich halte er es aber für ein überschaubares Risiko, heute den Satzungsbeschluss zu fassen, da eine Satzungsänderung später jederzeit möglich sei.

 

Ratsmitglied Neumann unterstützt die zuvor vorgetragenen Bedenken des Ratsmitgliedes Wigger. Hier seien noch gravierende Mängel in der Gebührengerechtigkeit vorhanden, so dass er heute die Neufassung der Satzung ablehnen werde.

 

Auch Ratsmitglied Gövert erklärt, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Beitragsberechnung nicht gegeben sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters entgegnet, dass sie noch nie gesagt habe, dass die Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gerecht sei. Vielleicht werde ja dadurch die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes forciert.

 

Ratsmitglied Schubert stellt fest, dass man inzwischen bereits mitten in der Diskussion über die Berechnungsfaktoren und die Gerechtigkeit sei. Das mache deutlich, dass hier zunächst noch Beratungsbedarf bestehe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass eine Satzung nie hundertprozentig gerecht sein könne. Falls tatsächlich irgendwann ein Wirtschaftswegeverband gegründet werde, was er nicht mehr glaube, könne die Satzung geändert werden.

 

Ratsmitglied Lembeck hält die von der SPD-Fraktion beantragte Sonderregelung für die Schleestraße nicht für notwendig. Zudem sei darüber schon einmal in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19.03.2015 abgestimmt worden. Man könne heute nicht mehr sagen, ob die Satzung vielleicht schon früher geändert worden wäre, da der Rat eigentlich verpflichtet sei, die Beiträge anzupassen. Insofern könne man auch nicht sagen, dass die Anlieger der Schleestraße bei einem früheren Ausbau der Straße besser gestellt gewesen wären.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedankt sich für den Wortbeitrag von Ratsmitglied Lembeck. Dem könne er nur zustimmen. Die Beschlussfassung über die Satzung für den Innenbereich sei immer wieder verschoben worden, weil gewünscht wurde, dass der Außenbereich mit in die Satzung aufgenommen werde. Durch die dann erfolgte Beauftragung der Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes sei es zu der langen Verzögerung gekommen. Ansonsten wäre die Satzung für den Innenbereich längst beschlossen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellt fest, dass es offenbar viele Leute gebe, die nicht wissen, was Vertrauensschutz sei. Es gebe unzählige Beispiele, wo man zur Aufrechterhaltung des Vertrauensschutzes Sonderregelungen geschaffen habe. Die Anlieger der Schleestraße hätten davon ausgehen können, dass der Auftrag zum Straßenausbau noch während der Geltung der alten Satzung erteilt werde. Der Rat der Gemeinde Rosendahl habe leider versäumt, die Beiträge „peu à peu“ anzupassen. Daher halte er es für angebracht über den von Herrn Kreutzfeldt gestellten Antrag für eine Sonderregelung zu beraten. Das müsse nicht unbedingt in der heutigen Sitzung sein, allerdings werde Herr Kreutzfeldt eine Satzungsentscheidung erst treffen, wenn eine Zusage erfolgt sei, dass über eine Sonderregelung für die Schleestraße beraten werde. Er selbst werde sich bei der Abstimmung über die Neufassung der Satzung enthalten.

 

Bürgermeister Niehues schlägt Herrn Branse vor, diesen Antrag schriftlich zu formulieren. Er werde diesen Antrag dann auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung im Mai nehmen. Der Rat werde den Antrag an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verweisen, der dann darüber beraten könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse antwortet, dass Herr Kreutzfeldt vor der heutigen Abstimmung über die Satzung eine konkrete Zusage wünsche, dass über eine Sonderregelung für die Schleestraße beraten werde. Dann könne er einen Antrag für die SPD-Fraktion stellen.

 

Bürgermeister Niehues schlägt als Kompromisslösung vor, dass auch die WIR-Fraktion für die nächste Ratssitzung einen Antrag einreiche, wonach erneut über die Regelungen für den Außenbereich beraten werden solle, so dass heute zumindest der Grundsatzbeschluss für die Satzung gefasst werden könne.

 

Ratsmitglied Schulze Baek teilt mit, dass er der Satzung grundsätzlich nicht zustimmen werde. Für den Innenbereich könne er sich niedrigere Beitragssätze als vorgeschlagen vorstellen. Es sei von vornherein ein Fehler gewesen, den Innenbereich und den Außenbereich gemeinsam zu verabschieden. Zudem werde das öffentliche Interesse an der Nutzung der Wirtschaftswege nicht ausreichende berücksichtigt.

 

Bürgermeister Niehues schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor und bittet die Fraktionen um Beratung über das weitere Vorgehen.

 

Die Sitzung wird von 20:35 Uhr bis 20:45 Uhr unterbrochen.

 

Ratsmitglied Schubert teilt anschließend mit, dass die WIR-Fraktion ihren Antrag auf Verschiebung der Abstimmung zurückziehe, dafür aber einen erneuten Antrag stelle, die Abstimmung über die Satzung für den Innen- und Außenbereich getrennt durchzuführen und über den Außenbereich in der nächsten Ratssitzung erneut zu beraten.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es nur einen gemeinsamen Satzungsentwurf für den Innen- und Außenbereich gebe, der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorberaten sei. Eine Trennung sei heute nicht möglich. Wohl könne er zusagen, dass in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 20. Mai 2015 erneut über die Regelungen für den Außenbereich diskutiert und offene Fragen geklärt werden könnten. Er bitte heute um eine Beschlussfassung, damit zumindest die Satzung für den Innenbereich endlich „vom Tisch“ sei.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt stellt den Antrag, bereits heute zu klären, ob es eine Sonderregelung für die Schleestraße geben werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass er den Vorschlag, in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses noch einmal über den Außenbereich zu diskutieren, heute aber zunächst den Satzungsbeschluss zu fassen, mittragen könne.

 

Bürgermeister Niehues lässt sodann über den Antrag des Ratsmitgliedes Kreutzfeldt abstimmen, dass eine Sonderregelung für die Beitragszahlung der Anlieger der Schleestraße in Holtwick getroffen werde.

 

Abstimmungsergebnis:                   5 Ja Stimmen

                                                                               14 Nein Stimmen

                                                                                 3 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgende Beschlüsse: