Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates RAT/IX/07 am 5. März 2015 wird hiermit genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   18 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimmen

                                                                                    3 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/191. Er liest für die anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauer sowohl den Text der Sitzungsvorlage als auch den als Anlage beigefügten Text des Einspruches von Ratsmitglied Neumann vor.

 

Ratsmitglied Neumann äußert sich ausführlich zum Sachverhalt.  Er erklärt, dass er sich sehr in der Kinder- und Jugendarbeit engagiere und aus diesem Grunde insbesondere beim Thema Alkohol sehr sensibilisiert sei. Uniform und Alkohol passe auf keinen Fall zusammen. Da er dies vor Jahren doch einmal erlebt habe, sei es zu seinen kritisierten Äußerungen gekommen. Er betone jedoch ausdrücklich, dass er in keiner Form die Freiwillige Feuerwehr und ihre Arbeit habe diffamieren wollen. Es tue ihm leid, dass die Berichterstattung und Informationsweitergabe in diese Richtung kanalisiert worden seien. Er selbst und seine Familie seien schwer angegriffen worden. In einem aktuellen Pressebericht zur Tagung des Kreisverbandes der Feuerwehr sei er in Zusammenhang mit dem Begriff „Hassprediger“ gebracht worden.

 

Ratsmitglied Rahsing stellt einen Antrag auf Abstimmung des Tagesordnungspunktes.

 

Fraktionsvorsitzender Branse kritisiert diesen Antrag auf Abstimmung. Man müsse Herrn Neumann die Gelegenheit geben, sich gegen die erhobenen Anschuldigungen zu wehren, die teilweise von der CDU frei erfunden worden seien. Selbst der schlimmste Verbrecher habe das Recht, sich zu verteidigen. Mit der aktuellen Vorgehensweise begehe man einen eklatanten Verstoß gegen den Rechtsstaat.

Er selbst habe den Begriff „Hassprediger“ gebraucht, damit aber die anderen Ratsmitglieder gemeint. Herr Neumann habe nichts Schlimmes gesagt. Er schäme sich für die Ratsmitglieder, die so mit einem anderen Ratsmitglied umgehen. Auch Ratsmitglieder hätten Rechte und Herr Neumann könne sich nur mit einer ausführlichen Stellungnahme hier in der Ratssitzung rechtfertigen, da er immer noch nicht wisse, was man ihm eigentlich konkret vorwerfe. Zudem seien der Bürgermeister und Teile des Rates im Gegensatz zu Herrn Neumann offenbar im Vorfeld darüber informiert gewesen, dass es innerhalb der Feuerwehr zu Kritik an den Äußerungen von Herrn Neumann gekommen sei und die Mitglieder der Feuerwehr bei der Ratssitzung anwesend sein würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er über das zahlreiche Erscheinen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht informiert war.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Niehues, ob Ratsmitglied Neumann mit der in der Sitzungsvorlage angebotenen Änderung des Protokolls einverstanden sei, erklärt dieser dass er damit nicht einverstanden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er den Antrag des Ratsmitgliedes Rahsing auf Abstimmung unterstütze. Er wolle sich nicht mehr zu diesem Thema äußern, wolle aber seitens der CDU-Fraktion sowohl der Schriftführerin Wisner-Herrmann als auch den Mitarbeitern der Allgemeinen Zeitung Coesfeld das Vertrauen aussprechen. Eine Änderung der Niederschrift solle nicht erfolgen.

 

Bürgermeister Niehues lässt sodann über den mittels Einspruch gegen die Niederschrift gestellten Antrag des Ratsmitgliedes Neumann abstimmen, die Niederschrift zu ändern:

 

Abstimmungsergebnis:                   2 Ja Stimmen

                                                                               16 Nein Stimmen

                                                                                 2 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt. 

 

Bürgermeister Niehues fragt anschließend, ob es weitere Einwendungen gegen die vorliegende Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 5. März 2015 gibt.

Da dies nicht der Fall ist, fasst der Rat folgenden Beschluss: