Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/201 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/201.

 

Produktverantwortliche Brodkorb teilt mit, dass hierzu noch die Stellungnahme des Kreises Coesfeld fehle. Diese werde aber bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat vorliegen. Sie erwarte allerdings keine Bedenken des Kreises Coesfeld.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: