Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/199 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/199 zu der allen Ausschussmitgliedern heute noch ergänzende Unterlagen ausgehändigt worden seien.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass es sich bei den nachgereichten Unterlagen zum einen um das noch fehlende Artenschutzgutachten handele und zum anderen um die überarbeitete Satzung einschließlich Begründung. Die Satzung sehe nun eine Traufhöhe auf 6,50 m vor anstatt wie bisher 7,00 m, weil nachträglich festgestellt wurde, dass 6,50 m für das geplante Bauvorhaben ausreichen und auch in allen aktuellen Bebauungsplänen eine Traufhöhe von 6,50 m festgesetzt wurde.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung für den Rat: