Das Verfahren zur 5. Änderung und Neuzeichnung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/188/1 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/188/1.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erläutert, dass im Planentwurf ein zusätzliches Leitungsrecht eingetragen wurde, das nicht wie ursprünglich geplant im Grünstreifen festgelegt werden dürfte. Zudem solle eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt werden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Eimers teilt Produktverantwortliche Brodkorb mit, dass die derzeitige Firsthöhe auf 10 m festgesetzt wurde.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: