Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/201 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 23. April 2015 und teilt mit, dass die hierzu noch fehlende Stellungnahme des Kreises Coesfeld hier am 28. April 2015 eingegangen sei. Der Kreis Coesfeld habe keine Bedenken gegen die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ erhoben.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: