Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für die Verlegung einer Druckrohrleitung im Bereich der "Coesfelder Straße", OT Holtwick
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für die Verlegung einer Druckrohrleitung im Bereich der "Coesfelder Straße", OT Holtwick